Noch ein paar Überraschungen auf den letzten Metern :-(
Fassungslos macht dieser Beschluss der Datenschutzkonferenz aus der letzten Aprilwoche:
Ziffer 9 des
Beschlusses:
"Es bedarf jedenfalls einer vorherigen Einwilligung beim Einsatz von Tracking-Mechanismen, die das Verhalten von betroffenen Personen im Internet nachvollziehbar machen und bei der Erstellung von
Nutzerprofilen.“
Das bedeutet im Klartext, dass ein sogenanntes Opt-In erfolgen muß, bevor von der Webseite Cookies gesetzt bzw. ausgelesen werden.
Wie das aussehen könnte, ist auf der Seite meines SEO-Tools xovi.de zu sehen:
Es gibt dazu sehr viele interessante Links, die ich hier gerne empfehlen möchte:
Das Opt-In schwebte zwar sowieso schon wie ein Damoklesschwert über allen Webseitenbetreibern, aber viele sind davon ausgegangen, dass dieses Problem erst mit der ePrivacy-Richtlinie kommt ...
oder eben auch vielleicht gar nicht.
Nun ist es da - und jeder würde gut daran tun, ein solches Opt-In einzubauen.
Es gibt da nur ein winziges Problem:
Die meisten Webseitenbetreiber sind keine erfahreren Programmierer und meines Wissens nach bietet (bisher) kein Webseitenbaukasten eine technische Lösung für sein Kunden an. Auch Nutzer von
Wordpress* oder anderen Open-Source-CMS haben ein Problem, da es bei solchen Systemen keine Firma als Ansprechpartner gibt, sondern mit Glück diverse Plugins, die die technische Umsetzung
übernehmen. Welche Plugins wie gut arbeiten und ob diese nicht womöglich wieder andere Probleme - z.B. durch Unverträglichkeit mit anderen Plugins - verursachen, wird der normale
Webseitenbetreiber vermutlich auch nicht beurteilen können.
*Interessanter Fund zum Vorgehen eines Wordpress-Nutzers:
https://docs.google.com/document/d/1Y5Nr8i9Rg0P8PM-EiajVgJ8an0c8JVgNTNPXuIozeWQ/edit
Was Jimdo-Webseiten betrifft, hoffe ich (noch) auf eine Komplettlösung - eine konkrete Antwort von Jimdo gibt es dazu allerdings nicht. Auf Anfrage gab es vom Datenschutz-Team bei Jimdo diesen Bescheid:
"Wir sind über die letzten – sehr kurzfristigen – Änderungen der DSGVO natürlich informiert. Wir werden das ganze eingehend prüfen und bei unseren Entwicklungstätigkeiten berücksichtigen."
Eine Alternative wäre eine selbstprogrammierte Lösung von versierten - externen - Entwicklern.
Auch hier gab es vor einigen Tagen noch eine unliebsame Überraschung, wie der Artikel von t3n.de es sehr gut darstellt:
Aufgrund einer Formulierungsänderung scheint es so zu sein, dass auf der Webseite in Zukunft nur noch die E-Mail-Adresse abgefragt werden darf - beispielsweise bei der Bestellung eines
Newsletters.
Die Erhebung weiterer Daten wie Name oder Adresse wäre dann - auch wenn es nur auf freiwilliger Basis wäre - nicht zulässig.
Hier geht es zum Artikel: https://t3n.de/news/dsgvo-eu-gesetz-stichtag-datenschutz-1076238/
Und hier zum Dokument selbst : http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8088-2018-INIT/en/pdf
(Deutsch beginnt auf Seite 48)
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